Die Bewertung nehmen wir nach den Grundsätzen der Beleihungswert-Ermittlungs-Verordnung(BelWertV) vor. Diese Verordnung schreibt in § 4 Abs. 1 unter anderem vor, dass das zu bewertende Objekt zu besichtigen ist. Zudem ist dies auch in Ihren Vertragsunterlagen in der Zweckerklärung für Grundschulden in Ziffer 3.6 verankert.
Bei dem Besichtigungstermin vor Ort geht es darum, dass wir uns einen Eindruck von der Raumstruktur, dem Zustand und der Ausstattung verschaffen können. In Absprache mit Ihnen werden wir zur Dokumentation auch Fotos anfertigen.
Die Ergebnisse werden in einem Besichtigungsprotokoll festgehalten und gemeinsam mit den Objektfotos nur für interne Zwecke der Sparkasse Dillenburg verwendet und streng vertraulich behandelt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Herausgabe der Wertermittlung an Kunden nicht vorgesehen ist.
Die Besichtigung wird durch eine Gutachterin der Sparkasse Dillenburg oder einen externen Sachverständigen durchgeführt. Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins wird sich die Gutachterin oder ein externer Sachverständiger vorab mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bei der Finanzierung Ihrer Immobilie können Sie auf die Kompetenz der Sparkasse vertrauen. Zur Finanzierung gehört die Besichtigung Ihrer Immobilie, die von einer unserer unten abgebildeten Gutachterinnen der Sparkasse Dillenburg vorgenommen wird.
Alternativ kann eine Besichtigung auch von einem externen Sachverständigen durchgeführt werden.
Alexandra Kirschbaum
Telefon 02771 935 7104
alexandra.kirschbaum@spk-dillenburg.de
Die Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung werden ausschließlich zur Bewertung der im Rahmen Ihrer Finanzierung gestellten Sicherheiten (Immobilie) genutzt.
Die Notizen der Gutachterinnen werden nach Auswertung mit allen weiteren Unterlagen – wie z.B. Fotos – genauso sorgfältig aufbewahrt, wie Sie es von uns gewohnt sind.