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Allgemein

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass bei Änderungen von Preisen und Bedingungen eine aktive Zustimmung der Kunden erforderlich ist. Dabei gelten immer die Ihnen zuletzt mitgeteilten Konditionen und Preise. 

Bei jeder Anpassung von Bedingungen, Leistungen und/oder Preisen werden wir Sie immer persönlich informieren und Sie um Ihre aktive Zustimmung bitten.   

Was Sie tun müssen

Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Entgelten

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den neuen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen bereits am 17.07.2023 im
E-Postfach im Online-Banking zur Verfügung gestellt. Kunden ohne Online-Banking erhalten die Bedingungswerke ab dem 25.07.2023 per Briefpost.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. 

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich Telefonisch
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten. über unser Kunden-Service-Center: 02771/935 0
(Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr). 
   
Ihr bisheriges Girokonto: Nach Zustimmung führen wir Ihr Girokonto per 01.10.2023:
Giro Classic Giro Klassik
Giro Online Giro Smart
Giro Komfort Giro Komfort
Giro Start Giro Komfort
Geschäftsgirokonto Geschäftsgiro Basis
Privatkunden-FAQ

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Anpassung unserer Bedingungen und Preise.

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen bereits zugestellt. Sie können diese bei Bedarf im Rahmen der Online-Zustimmung erneut runterladen.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns zeitnah Ihre Zustimmung zu den genannten Entgeltanpassungen und Bedingungsänderungen mit Wirkung zum 01.10.2023. Diese haben Sie entweder im E-Postfach Ihres Online-Bankings erhalten oder Sie erhalten alle Informationen per Briefpost.

  • Änderungsübersicht zum Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • Preis- und Leistungsverzeichnis mit den angepassten Preisen.
  • Neue Entgeltinformationen zu unseren Privatgirokonten Klassik (ehem. Classic), Smart (ehem. Online), Komfort und Premium.
  • Weitere Bedingungen (Details siehe E-Postfach, bzw. Briefpost).
Wer erteilt die Zustimmung?

Die Preisänderung betrifft alle Kontoinhaber. Bei Gemeinschaftskonten (z.B. Eheleute) benötigen wir die Zustimmung von allen Kontoinhabern. 

Wie kann ich zustimmen?

Wählen Sie einen der folgenden Wege:

  • Online mit Online-Banking: Ihre Zustimmung können Sie online mit nur wenigen Klicks vornehmen. Das geht ganz einfach und wir führen Sie dabei Schritt für Schritt durch den Prozess. Das geht direkt nach dem Login im Online-Banking. Es wird Ihnen eine Meldung mit der Bitte zur Zustimmung eingeblendet, die Sie durchklicken können. Wichtig: Sie bestätigen mit „zahlungspflichtig bestellen“. Damit akzeptieren Sie die neuen Bedingungen und Preise.
  • Online ohne Online-Banking: Auch ohne Online-Banking können Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mit nur wenigen Klicks online zustimmen. Das geht ganz einfach über den QR-Code in Ihrem Anschreiben oder unter folgendem Link:
    https://www.sparkasse-dillenburg.de/zustimmen
  • Beim Berater in der Filiale: Ihre Zustimmung können Sie bei einer Filiale der Sparkasse Dillenburg vornehmen. Informieren Sie sich dazu zu unseren Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.
    Zum Fililafinder
    Zur Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch: Rufen Sie uns unter 02771 935 0 an und erteilen Ihre Zustimmung bei einem Sparkassenmitarbeiter. Der Mitarbeiter wird das Gespräch aufzeichnen. Dies geht übrigens auch bei Ihrem Berater. Die Kontaktdaten Ihres Beraters finden Sie im Online-Banking, in der Sparkassen-App oder im Briefkopf des Anschreibens, das Sie erhalten haben.
  • Per Formular: Kunden ohne Online-Banking erhalten eine Briefpostsendung. Diesem liegt ein Formular bei. Bitte unterzeichnen Sie dieses und reichen es bei einer Filiale der Sparkasse Dillenburg ein. Am Schalter, in den Briefkasten, per Post oder alternativ per E-Mail.

Warum muss ich die Zustimmung mit „Zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen? Was kaufe ich da?

Bei vielen Online-Services sind wir aus rechtlichen Gründen verpflichtet Ihren Auftrag mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ entgegenzunehmen.
Zum Beispiel bei der Bestellung von Reisegeld oder der Zustimmung zu geänderten Bedingungen und Preisen – dies ist hier der Fall.
Mit Klick auf diese Schaltfläche erteilen Sie Ihre Zustimmung. Die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ gibt es nun auch bei uns.
Im Online-Handel wird sie bereits seit 2012 eingesetzt.

Was passiert nach Ihrer Zustimmung?
  • Ihr Girokonto führen wir ab 01.10.2023 zu den neuen Preisen.
  • Als Dankeschön für Ihre Zustimmung erhalten Sie 15 % Rabatt auf den monatlichen Kontoführungsgrundpreis bis zum 31.12.2023. 
  • Ihre neue Sparkassen-Card 2.0 (Debitkarte) mit noch mehr Möglichkeiten und sicherem Bezahlen im Internet erhalten Sie automatisch, wenn Ihre bisherige Sparkassen-Card ausläuft. Sie müssen nichts weiter tun. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie unseren Themenseiten:
    Sparkassen-Card bald ohne Maestro?
    Informationen zur neuen Sparkassen-Card 2.0
Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Wir bitten um Zustimmung bis spätestens 30. September 2023.

Bis wann erhalte ich den Rabatt in Höhe von 15 %?

Wir bieten alle Girokonten mit den neuen Preisen bis zum 31.12.2023 mit einem Rabatt in Höhe von 15 % auf den monatlichen Kontoführungsgrundpreis an. Der Rabatt wird direkt beim Grundpreis berücksichtigt und endet zum Jahresende automatisch. Er gilt nicht auf die Preise für Buchungsposten (Transaktionen). Unser Giro Komfort erhalten Sie somit zum Preis von 9,25 Euro monatlich statt 10,90 Euro. Damit möchten wir uns bei Ihnen für die Zustimmung bedanken. 

Erhalte ich eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte)?

Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Maestro bleibt noch bis zum Ablaufdatum gültig. Wenn Sie derzeit eine Sparkassen-Card mit „Maestro“ haben, können Sie diese noch bis zum Ablaufdatum, spätestens aber Ende 2027 nutzen. Dies gilt uneingeschränkt im In- und Ausland ganz wie gewohnt. Sie erhalten automatisch eine neue Sparkassen-Card 2.0 (Debitkarte) mit „Mastercard“, wenn Ihre derzeitige Sparkassen-Card ausläuft. Das Ablaufdatum Ihrer Sparkassen-Card ist auf Ihrer Karte abgebildet.
Die Folgekarte erhalten Sie 4-12 Wochen vor Ablaufdatum. Aus Nachhaltigkeitsgründen und zur Vermeidung von Plastikmüll empfehlen wir Ihnen Ihre Sparkassen-Card mit Maestro noch so lange zu nutzen bis sie ausläuft.
Die Sparkassen-Card mit Maestro stellen wir Ihnen weiterhin kostenfrei zur Verfügung.
Mehr Infos zu den Änderungen rund um Ihre Sparkassen-Card und Maestro:
Sparkassen-Card bald ohne Maestro?
Informationen zur neuen Sparkassen-Card 2.0

Sie möchten Ihr Girokontomodell wechseln?
  • Sie können Ihr Girokontomodell nach erfolgter Zustimmung jederzeit bei Ihrem Berater in ein anderes Modell ändern.
  • Die Girokonten für Privatkunden finden Sie übersichtlich auf unserer Internetseite zur Girokontoübersicht.
  • Wenden Sie sich einfach an Ihren Berater. Hierzu empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch. Nutzen Sie dafür gerne unsere Online-Terminvereinbarung ganz einfach hier oder in der Sparkassen-App.
    Zur Online-Terminvereinbarung
Ich habe ein Giro Online Privatgirokonto. Was gilt für mich nach Zustimmung?

Das Giro Online führen wir ab dem 01.10.2023 unter dem Namen Giro Smart zum monatlichen Grundpreis von 7,90 Euro weiter.
Als Dank für Ihre Zustimmung erhalten Sie 15 % Rabatt auf den Grundpreis bis zum 31.12.2023.
Alle Änderungen können Sie der Änderungsübersicht Giro Online entnehmen, die Sie in Ihrem E-Postfach im Online-Banking oder per Briefpost erhalten haben.
Die neuen Preise des Giro Smart und aller anderen Kontomodelle für Privatkunden haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Übersicht Privatgirokonten

Ich habe ein Giro Classic Privatgirokonto. Was gilt für mich nach Zustimmung?

Das Giro Classic führen wir ab dem 01.10.2023 unter dem Namen Giro Klassik zum monatlichen Grundpreis von 3,90 Euro weiter.
Als Dank für Ihre Zustimmung erhalten Sie 15 % Rabatt auf den Grundpreis bis zum 31.12.2023.
Alle Änderungen können Sie der Änderungsübersicht Giro Klassik entnehmen, die Sie in Ihrem E-Postfach im Online-Banking oder per Briefpost erhalten haben.
Die neuen Preise des Giro Klassik und aller anderen Kontomodelle für Privatkunden haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Übersicht Privatgirokonten

Ich habe ein Giro Komfort Privatgirokonto. Was gilt für mich nach Zustimmung?

Das Giro Komfort führen wir ab dem 01.10.2023 zum monatlichen Grundpreis von 10,90 Euro weiter.
Als Dank für Ihre Zustimmung erhalten Sie 15 % Rabatt auf den Grundpreis bis zum 31.12.2023.
Alle Änderungen können Sie der Änderungsübersicht Giro Komfort entnehmen, die Sie in Ihrem E-Postfach im Online-Banking oder per Briefpost erhalten haben.
Die neuen Preise des Giro Komfort und aller anderen Kontomodelle für Privatkunden haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Übersicht Privatgirokonten

Ich habe ein Giro Start Girokonto (18-27 Jahre) was gilt für mich nach Zustimmung?

Wir stellen das Girokonto zu Giro Komfort um. Bis zum Alter von 27 Jahren erhalten Sie
40 % Rabatt auf die gesamte Kontoführung. Sie müssen nichts weiter tun. Sollten Sie älter als 27 Jahre sein, führen wir Ihr Girokonto in Giro Komfort zu den regulären Preisen.
Beachten Sie auch den Rabatt für Schüler, Auszubildende und Studenten (siehe unten).
Mehr Infos zu Giro Komfort.

Ich bin Schüler, Auszubildender und Student (18-27 Jahre) – was gilt für mich nach Zustimmung?

Wir bieten auch weiterhin kostenfreie Girokonten bis zum Alter von 27 Jahren für Sie an. Ihr Girokonto führen wir im Modell Giro Komfort mit 100 % Rabatt weiter. Sie müssen nichts weiter tun. Sollten Sie älter als 27 Jahre sein, führen wir Ihr Girokonto in Giro Komfort zu den regulären Preisen.
Mehr Infos zu Giro Komfort.

Erhöht die Sparkasse die Preise?

Ja, wir passen unsere Preise für Privatgirokonten und Tresorschließfächer an. Unsere Girokontomodelle haben wir umfassend überarbeitet und mit weiteren Leistungen für Sie weiterentwickelt. Außerdem möchten wir neue Bedingungen mit Ihnen vereinbaren, damit Sie ihre gewohnten Produkte und Leistungen wie gewohnt weiter nutzen können.

Warum passt die Sparkasse die Preise an?

Die letzte Preisanpassung bei unseren Privatgirokonten liegt rund 9 Jahre zurück. Seitdem haben wir unsere Girokonten und Karten umfassend für Sie weiterentwickelt und mit weiteren Leistungen ausgestattet. Künftig können Sie aus 4 statt 3 Modellen wählen. Außerdem erhalten Sie bei Ablauf ihrer bisherigen Sparkassen-Card (Debitkarte) die neue Sparkassen-Card 2.0 (Debitkarte), mit der Sie sicher und einfach online einkaufen können.

Preise ändern sich in vielen Branchen – so auch bei uns. Dies wird auch an der aktuellen Presseberichterstattung zu allgemeinen Preissteigerungen (Inflation) deutlich. Die gestiegenen Kosten müssen auch wir nun an Sie weitergeben. Wir haben diese jedoch so gering wie möglich gehalten und unsere Produkte gleichzeitig verbessert. Bei unseren Schließfächern liegt die letzte Preisanpassung schon deutlich länger zurück.
Alle Infos zu unseren Girokonten finden Sie hier: Übersicht Girokonten 

Was passiert mit meiner Mastercard Silber / Gold (Kreditkarte)?

Die Kreditkartenpreise bleiben unverändert. Aktuell bieten wir für Kunden mit Mastercard Silber (Kreditkarte) das Upgrade zur Gold-Kreditkarte zum Aktionspreis an. Der Wechsel ist online oder beim Berater möglich. Das Angebot gilt auch für alle Kunden ohne Mastercard Kreditkarte der Sparkasse.
Zur Mastercard Gold (Kreditkarte)
Zur Übersicht der Kreditkarten

Ich habe ein Schließfach – was gilt für mich nach Zustimmung?

Wir passen die Mietpreise der Tresorschließfächer in unseren Filialen zum ersten Mal seit vielen Jahren an. Da die Mietpreise einmal jährlich im Januar belastet werden, werden wir im Januar 2024 erstmalig die neuen Preise für Bestandskunden mit Schließfach erheben. Bestandskunden behalten im Jahr 2023 noch den alten Preis, auch wenn die Preisanpassung wie auch bei Privatgiro und Geschäftsgiro zum 01.10.2023 wirksam wird. Für neue eröffnete Schließfächer ab 13.07.2023 gelten die neuen Preise ab Eröffnung. 

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren. Das Vorgehen kennen Sie bereits. Wir haben Sie bereits im Jahr 2021 um Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungen und Preisen gebeten. Dieser Aufforderung sind über 99 % unserer Kunden nachgekommen. Für dieses Vertrauen bedanken wir uns.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssen. In jedem Fall können wir aufgrund der Gleichbehandlung unserer Kunden und auch aufgrund der Veränderungen unserer Leistungen die bisherigen Bedingungen und Preise nicht mehr anbieten und möchten diese rechtssicher mit Ihnen vereinbaren.

Werden Sie bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden sowie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
 
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung der Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
 
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an unsere Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen. Kunden ohne Online-Banking erhalten die Unterlagen per Briefpost.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

 Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
 
Wir haben am 01.09.2023 eine E-Mail mit Informationen an alle Kunden mit E-Mailadresse versandt, die unseren neuen Bedingungen und Preisen noch nicht vollständig zugestimmt haben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
 
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 02771 935 0 (Montag bis Freitag von 8-19 Uhr).

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. 

Firmenkunden-FAQ

Firmenkunden: Ihre Fragen – unsere Antworten.

 

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Firmenkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre zeitnahe Zustimmung zu den genannten Entgeltanpassungen und Bedingungsänderungen mit Wirkung zum 01.10.2023. Diese haben Sie entweder im E-Postfach Ihres Online-Bankings erhalten oder Sie erhalten alle Informationen per Briefpost.

  • Änderungsübersicht zum Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Preis- und Leistungsverzeichnis mit den angepassten Preisen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • weitere Bedingungen (Details siehe E-Postfach, bzw. Briefpost)
Wer kann die Zustimmung erteilen?

Die Zustimmung variiert je nach Gesellschaftsform. Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Girokontoeröffnung. Die Zustimmung können nur handlungsberechtigte Personen erteilen. Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Berater.

Was passiert nach Ihrer Zustimmung?
  • Ihr Girokonto führen wir ab 01.10.2023 zu den neuen Preisen im Geschäftsgiro Basis.
  • Als Dankeschön für Ihre Zustimmung erhalten Sie 15 % Rabatt auf den monatlichen Kontoführungsgrundpreis bis zum 31.12.2023.
  • Die neuen Sparkassen-Cards 2.0 (Debitkarten) mit noch mehr Möglichkeiten erhalten die jeweiligen Karteninhaber automatisch, wenn die bisherigen Sparkassen-Cards auslaufen. Sie müssen nichts weiter tun.

Sparkassen-Card bald ohne Maestro?
Informationen zur neuen Sparkassen-Card 2.0

Sie möchten zu Giro Business oder Premium wechseln?
  • Sie können Ihr Girokontomodell nach erfolgter Zustimmung jederzeit bei Ihrem Berater in ein anderes Modell ändern.
  • Die Girokonten für Geschäftskunden finden Sie übersichtlich auf unserer Internetseite:
    Girokontoübersicht Firmenkunden
  • Wenden Sie sich einfach an Ihren Berater. Hierzu empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch. Nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung auf sparkasse-dillenburg.de oder in der Sparkassen-App. Oder rufen Sie uns an.
    Online-Terminvereinbarung
Wie kann ich zustimmen?

Wählen Sie einen der folgenden Wege:

  • Online mit Online-Banking – nur für Einzelunternehmer
    Ihre Zustimmung können Sie online mit nur wenigen Klicks vornehmen.
     Das geht ganz einfach und wir führen Sie dabei Schritt für Schritt durch den Prozess. Das geht direkt nach dem Login im Online-Banking. Es wird Ihnen eine Meldung mit der Bitte zur Zustimmung eingeblendet, die Sie durchklicken können. Wichtig: Sie bestätigen mit „zahlungspflichtig bestellen“. Damit akzeptieren Sie die neuen Bedingungen und Preise.
  • Online ohne Online-Banking: nur für Einzelunternehmer
    Auch ohne Online-Banking können Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mit nur wenigen Klicks online zustimmen. Das geht ganz einfach über den QR-Code in Ihrem Anschreiben oder unter folgendem Link.
  • Beim Berater in der Filiale 
    Ihre Zustimmung können handlungsberechtigte Personen bei Ihrem Berater vornehmen. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit unserer Online-Terminvereinbaren oder telefonisch unter 02771 935 0.
    Filialfinder
    Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch
    Rufen Sie uns an und erteilen Ihre Zustimmung bei Ihrem Sparkassenberater. Ihr Berater wird das Gespräch aufzeichnen. Kontaktdaten Ihres Beraters finden Sie im Online-Banking, in der Sparkassen-App oder im Briefkopf des Anschreibens, das Sie erhalten haben. Je nach Gesellschaftsform ist eine telefonische Zustimmung möglich. 
  • Per Formular
    Kunden ohne Online-Banking erhalten eine Briefpostsendung. Diesem liegt ein Formular bei. Bitte unterzeichnen Sie dieses und reichen es bei einer Filiale der Sparkasse Dillenburg ein. Am Schalter, in den Briefkasten, per Post oder alternativ per E-Mail. Das Formular muss von handlungsberechtigten Personen unterschrieben werden.
Warum muss ich die Zustimmung mit „Zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen? Was kaufe ich da?

Bei vielen Online-Services sind wir aus rechtlichen Gründen verpflichtet Ihren Auftrag mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ entgegenzunehmen.
Zum Beispiel bei der Bestellung von Reisegeld oder der Zustimmung zu geänderten Bedingungen und Preisen – dies ist hier der Fall.
Mit Klick auf diese Schaltfläche erteilen Sie Ihre Zustimmung. Die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ gibt es nun auch bei uns.
Im Online-Handel wird sie bereits seit 2012 eingesetzt.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Wir bitten um Zustimmung bis spätestens 30. September 2023.

Bis wann erhalte ich den Rabatt in Höhe von 15 %?

Wir bieten alle Girokonten mit den neuen Preisen bis zum 31.12.2023 mit einem Rabatt in Höhe von 15 % auf den monatlichen Kontoführungsgrundpreis an. Der Rabatt wird direkt beim Grundpreis berücksichtigt und endet zum Jahresende automatisch. Er gilt nicht auf die Preise für Buchungsposten (Transaktionen). Unser Geschäftsgiro Basis erhalten Sie somit zum Preis von 5,00 Euro monatlich statt 5,90 Euro. Damit möchten wir uns bei Ihnen für die Zustimmung bedanken. 

Erhalten die Karteninhaber eine neue Sparkassen-Card (Debitkarte)?

Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) mit Maestro bleibt noch bis zum Ablaufdatum gültig. Wenn Sie derzeit eine Sparkassen-Card mit „Maestro“ haben, können Sie diese noch bis zum Ablaufdatum, spätestens aber Ende 2027 nutzen. Dies gilt uneingeschränkt im In- und Ausland ganz wie gewohnt. Sie erhalten automatisch eine neue Sparkassen-Card 2.0 (Debitkarte) mit „Mastercard“, wenn Ihre derzeitige Sparkassen-Card ausläuft. Das Ablaufdatum Ihrer Sparkassen-Card ist auf Ihrer Karte abgebildet.
Die Folgekarte erhalten Sie 4-12 Wochen vor Ablaufdatum. Aus Nachhaltigkeitsgründen und zur Vermeidung von Plastikmüll empfehlen wir Ihnen Ihre Sparkassen-Card mit Maestro noch so lange zu nutzen bis sie ausläuft.
Die Sparkassen-Card mit Maestro stellen wir Ihnen weiterhin kostenfrei zur Verfügung.
Mehr Infos zu den Änderungen rund um Ihre Sparkassen-Card und Maestro:
Maestro-Themenseite

Infos zur neuen Sparkassen-Card 2.0 Debitkarte: 
Sparkassen-Card 2.0

Ich bin Existenzgründer – was gilt für mich nach Zustimmung?

In den ersten 3 Jahren nach Gründung erhalten Sie 50 % Rabatt auf die gesamte Kontoführung im Modell Geschäftsgiro Basis. Sie müssen nichts weiter tun. Nach 3 Jahren führen wir Ihr Girokonto in der Variante Geschäftsgiro Basis zu den regulären Preisen weiter.

Erhöht die Sparkasse die Preise?

Ja, wir passen unsere Preise für Geschäftsgirokonten und Tresorschließfächer an. Unsere Girokontomodelle haben wir umfassend überarbeitet und mit weiteren Leistungen für Sie weiterentwickelt. Außerdem möchten wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weitere Bedingungen mit Ihnen vereinbaren, damit Sie ihre gewohnten Produkte und Leistungen wie gewohnt weiter nutzen können.

Warum passt die Sparkasse die Preise an?

Die letzte Preisanpassung bei unseren Geschäftsgirokonten liegt über 7 Jahre zurück. Seitdem haben wir unsere Girokonten und Karten umfassend für Sie weiterentwickelt und mit weiteren Leistungen ausgestattet. Künftig bieten wir 3 statt 1 Modell im Bereich Geschäftsgiro an. Außerdem erhalten Karteninhaber bei Ablauf ihrer bisherigen Sparkassen-Card (Debitkarte) die neue Sparkassen-Card 2.0 (Debitkarte), mit der Sie sicher und einfach online einkaufen können.

Preise ändern sich in vielen Branchen – so auch bei uns. Dies wird auch an der aktuellen Presseberichterstattung zu allgemeinen Preissteigerungen (Inflation) deutlich. Die gestiegenen Kosten müssen auch wir nun an Sie weitergeben. Wir haben diese jedoch so gering wie möglich gehalten und unsere Produkte gleichzeitig verbessert. Bei unseren Schließfächern liegt die letzte Preisanpassung schon deutlich länger zurück.
Alle Infos zu unseren Girokonten finden Sie hier:
Übersicht Girokonten Geschäftlich

Was passiert mit meiner Mastercard Business / Mastercard Business Gold (Kreditkarte)?

Die Kreditkartenpreise und Leistungen bleiben unverändert.
Übersicht Kreditkarten Business

Ich habe ein Schließfach – was gilt für mich nach Zustimmung?

Wir passen die Mietpreise der Tresorschließfächer in unseren Filialen zum ersten Mal seit vielen Jahren an. Da die Mietpreise einmal jährlich im Januar belastet werden, werden wir im Januar 2024 erstmalig die neuen Preise für Bestandskunden mit Schließfach erheben. Bestandskunden behalten im Jahr 2023 noch den alten Preis, auch wenn die Preisanpassung, wie auch bei Privatgiro und Geschäftsgiro, zum 01.10.2023 wirksam wird. Für neue eröffnete Schließfächer ab 13.07.2023 gelten die neuen Preise ab Eröffnung. 

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssen. In jedem Fall können wir aufgrund der Gleichbehandlung unserer Kunden und auch aufgrund der Veränderungen unserer Leistungen die bisherigen Bedingungen und Preise nicht mehr anbieten und möchten diese rechtssicher mit Ihnen vereinbaren.

Werden Sie bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden sowie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
 
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung der Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
 
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an unsere Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen. Kunden ohne Online-Banking erhalten die Unterlagen per Briefpost.

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben. Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

 

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteils­tenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, sind auch unsere bisher mit Ihnen vereinbarten AGBs unwirksam.

Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?

Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungs­mechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
 
Wir haben am 01.09.2023 eine E-Mail mit Informationen an alle Kunden mit E-Mailadresse versandt, die unseren neuen Bedingungen und Preisen noch nicht vollständig zugestimmt haben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
 
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 02771 935 0 (Montag bis Freitag von 8-19 Uhr).

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. 

Die Sparkassen-Finanzgruppe gehört laut trendence Graduate Barometer zu den beliebtesten Arbeitgebern bundesweit.

Geprüfte Kundenberatung - Hervorragend
Geprüfter Service
Geprüfte Beratung
Geprüfter Verkauf
Geprüftes Umfeld
Testerurteil
06/2022 Sparkasse Dillenburg

 

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