Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Zurückliegende Änderungen sind in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den neuen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen bereits am 10.07.2025 im E-Postfach im Online-Banking zur Verfügung gestellt. Kunden ohne Online-Banking erhalten die Bedingungswerke ab dem 18.07.2025 per Briefpost.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit der neuen Instant Payment Verordnung werden Echtzeitüberweisungen in Europa standardisiert und vereinheitlicht. Hier die wichtigsten Punkte, die sich ab dem Oktober 2025 ändern:
Echtzeitüberweisungen: Zahlungen werden noch schneller abgewickelt und das rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Angebotsverpflichtung: Ab 2025 sind alle Banken und Zahlungsdienstleister in der EU verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten und zu empfangen. Dadurch profitieren Sie von schnellen und unkomplizierten Zahlungen – jederzeit und weltweit. Mit der Neuregulierung von Instant Payments als internationalem Standard werden grenzüberschreitende Zahlungen noch bequemer, und die globale Vernetzung wird weiter gestärkt.
Hohe Sicherheit: Überweisungen im SEPA-Raum werden durch moderne Sicherheitsmechanismen, wie der Empfängerprüfung, abgesichert. Sie werden informiert, wenn der Empfängername nicht mit dem Kontoinhaber bzw. der Kontoinhaberin übereinstimmt und entscheiden dann, ob die Überweisung fortgesetzt oder abgebrochen wird.
Keine Zusatzkosten: Die Gebühren für Echtzeitüberweisungen sind nicht höher als die herkömmlicher Standard-Überweisungen. Mit dieser Verordnung wird der Zahlungsverkehr für Sie schneller, sicherer und benutzerfreundlicher.
Was müssen Sie tun? Um die neuen Anforderungen der EU-Verordnung aus April 2024 umzusetzen, haben wir unsere Überweisungsbedingungen angepasst sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis erweitert.
Wichtig für Sie: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Damit Sie künftig von den Vorteilen der Echtzeitüberweisungen profitieren und wir unsere Geschäftsbeziehung weiterhin rechtssicher gestalten können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung. Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung.
Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.
Bedingungen für den Überweisungsverkehr ab 05.10.2025
Auszug Änderungen Preis- und Leistungsverzeichnis Privatgiro ab 01.10.2025
Auszug Änderungen Preis- und Leistungsverzeichnis Geschäftsgiro ab 01.10.2025
Ihre Sparkasse führt künftig eine Empfängerüberprüfung durch und informiert Sie bei abweichendem Empfängernamen vor der Ausführung.
Sicher überweisen – das ändert sich für Sie ab Oktober 2025.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
| Persönlich | Telefonisch |
| in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten. | über unser Kunden-Service-Center: 02771/935 0 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr). |
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen bereits zugestellt. Sie können diese bei Bedarf im Rahmen der Online-Zustimmung erneut runterladen.
Mit den neuen Preisen setzen wir Preisgleichheit für Echtzeitüberweisungen um. Das heißt, dass Echtzeitüberweisungen künftig genauso viel kosten wie Standard-Überweisungen. Zusätzlich senken wir ausgewählte Preise für den Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Ausland. Alle anderen Preise bleiben unverändert. Details können Sie den oben aufgeführten PDF-Dokumenten entnehmen.
Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privatkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Bitte erteilen Sie uns zeitnah Ihre Zustimmung zu den genannten Entgeltanpassungen und Bedingungsänderungen mit Wirkung zum 01.10.2025. Diese haben Sie entweder im E-Postfach Ihres Online-Bankings erhalten oder Sie erhalten alle Informationen per Briefpost.
Die Preisänderung betrifft alle Kontoinhaber. Bei Gemeinschaftskonten (z.B. Eheleute) benötigen wir die Zustimmung von allen Kontoinhabern.
Wählen Sie einen der folgenden Wege:
Ihr Girokonto führen wir ab 01.10.2025 zu den neuen Preisen.
Wir bitten um Zustimmung bis spätestens 30. September 2025.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssen. In jedem Fall können wir aufgrund der Gleichbehandlung unserer Kunden und auch aufgrund der Veränderungen unserer Leistungen die bisherigen Bedingungen und Preise nicht mehr anbieten und möchten diese rechtssicher mit Ihnen vereinbaren.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden sowie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung der Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 02771 935 0 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr).
Mit den neuen Preisen setzen wir Preisgleichheit für Echtzeitüberweisungen um. Das heißt, dass Echtzeitüberweisungen künftig genauso viel kosten wie Standard-Überweisungen. Zusätzlich senken wir ausgewählte Preise für den Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Ausland. Alle anderen Preise bleiben unverändert. Details können Sie den oben aufgeführten PDF-Dokumenten entnehmen.
Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Firmenkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Bitte erteilen Sie uns Ihre zeitnahe Zustimmung zu den genannten Entgeltanpassungen und Bedingungsänderungen mit Wirkung zum 01.10.2025. Diese haben Sie entweder im E-Postfach Ihres Online-Bankings erhalten oder Sie erhalten alle Informationen per Briefpost.
Die Zustimmung variiert je nach Gesellschaftsform. Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Girokontoeröffnung. Die Zustimmung können nur handlungsberechtigte Personen erteilen. Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr Berater.
Ihr Girokonto führen wir ab 01.10.2025 zu den neuen Preisen.
Wählen Sie einen der folgenden Wege:
Wir bitten um Zustimmung bis spätestens 30. September 2025.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssen. In jedem Fall können wir aufgrund der Gleichbehandlung unserer Kunden und auch aufgrund der Veränderungen unserer Leistungen die bisherigen Bedingungen und Preise nicht mehr anbieten und möchten diese rechtssicher mit Ihnen vereinbaren.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden sowie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung der Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.
Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben. Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Sparkassen) stark ähneln, sind auch unsere bisher mit Ihnen vereinbarten AGBs unwirksam.
Der in den AGB-Sparkassen enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nachsehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 02771 935 0 (Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr).