Mit Aufnahme einer Finanzierung gehen Sie über einen langen Zeitraum eine Zahlungsverpflichtung ein. Was die Zukunft bereithält, kann heute niemand wissen. Damit unvorhersehbare Ereignisse bei Ihnen keine finanziellen Probleme verursachen, hält die SV einen umfassenden Schutz für Sie bereit.
Der S-KreditSchutz übernimmt die Zahlung Ihrer vereinbarten Finanzierungs-Verpflichtung im Falle
Sie können aus folgenden Absicherungs-Varianten wählen:
1Für bekannte, schwerwiegende Erkrankungen gilt lediglich eine "besondere Wartezeit" von 24 Monaten ab Vertragsabschluss. Im Anschluss sind auch diese versichert (siehe Ausschlussklausel im Antrag).
2maximal die Darlehensrate.
Träumen Sie auch schon länger von dem stylischen Sofa, das ganz wundervoll in Ihre Wohnung passen würde? Oder einem neuen Auto?
Unabhängig davon, welche kleineren und größeren Wünsche Sie sich erfüllen möchten, mit dem S-KreditSchutz können Sie sich und Ihre Familie schützen.
Absicherung der Angehörigen im Ernstfall. Bei vorzeitigem Ableben wird der vereinbarte Todesfall-Schutz für Sie ausbezahlt.
Neben der Absicherung des Todesfalls ist dieser um den finanziellen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit erweitert: Wenn Sie arbeitsunfähig werden, zahlt die SV SparkassenVersicherung Ihre Kreditrate bis zum Ende Ihrer Finanzierung weiter.
Neben dem finanziellen Schutz im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit, ist die Absicherung bei einem Jobverlust enthalten. Das bedeutet, dass die SV SparkassenVersicherung Ihre Kreditrate vorübergehend übernimmt, wenn Sie arbeitssuchend sind.